Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei helfen, den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine Präventionsmaßnahme des Arbeitgebers und trägt dazu bei, die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Es ist bei allen Beschäftigten anzuwenden, unabhängig davon, ob sie schwerbehindert sind oder nicht. Voraussetzung ist lediglich, dass sich innerhalb eines Jahreszeitraums in der Summe eine Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen oder mehr ergibt.
Wie das BEM im Geschäftsbereich des Staatsministeriums durchzuführen ist, wird in folgendem Leitfaden erläutert:
Anlagen zum BEM-Leitfaden als editierbare Word-Dateien:
Stand: 19. April 2024