Besonderheit bei Musik / Kunst als Leistungsfach
In den Leistungsfächern Musik und Kunst wird eine besondere verpflichtende Fachprüfung (schriftlich-theoretischer Teil und fachpraktischer Teil) abgelegt. Mit der Wahl eines dieser Fächer als Leistungsfach legen Sie die Abiturprüfung als besondere Fachprüfung bereits im Frühjahr der Jahrgangsstufe 11 verbindlich fest.
Bei der besonderen Fachprüfung in Musik (schriftlich und musikpraktisch) werden schriftlicher und praktischer Teil gleich gewichtet.
Besonderheit bei Sport als Leistungsfach
Im Leistungsfach Sport wird eine besondere verpflichtende Fachprüfung (schriftlich-theoretischer Teil oder mündlich-theoretischer Teil und sportpraktischer Teil) abgelegt. Mit der Wahl dieses Fachs als Leistungsfach legen Sie die Abiturprüfung als besondere Fachprüfung bereits im Frühjahr der Jahrgangsstufe 11 verbindlich fest.
Ob Sie die mündliche und sportpraktische oder die schriftliche und sportpraktische Abiturprüfung ablegen wollen, entscheiden Sie bis zum 31. Januar der Q13.
Bei der besonderen Fachprüfung in Sport (schriftlich und sportpraktisch oder mündlich und sportpraktisch) werden schriftlicher bzw. mündlicher Teil und sportpraktischer Teil gleich gewichtet.
Stand: 27. März 2024