Ihre Leistungen werden am Ende eines jeden Ausbildungsabschnitts zu einer Halbjahresleistung zusammengefasst und in einer Endpunktzahl von bis zu 15 Punkten ausgedrückt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Halbjahresleistung von 0 Punkten (Note 6) der betreffende Kurs für das gesamte Schuljahr als nicht belegt gilt. In der Regel bedeutet das, dass Sie die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreichen können und zwei Ausbildungsabschnitte wiederholen müssen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Seminararbeit oder deren Präsentation mit 0 Punkten bewertet wird.

Halbjahresleistungen in den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1

Das Ergebnis der Schulaufgabe und der Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise werden 1:1 gewichtet.

Halbjahresleistungen im Ausbildungsabschnitt 13/2

Nur in Deutsch, Mathematik und im Leistungsfach wird die Halbjahresleistung in 13/2 in gleicher Weise ermittelt wie in den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1, da nur in diesen Fächern in 13/2 jeweils eine Schulaufgabe geschrieben wird.

Für die Fächer, die auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet werden, ergibt sich die Halbjahresleistung in 13/2 hingegen aus dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise.

Halbjahresleistungen 12/1 und 12/2 im W-Seminar

Im W-Seminar wird die Halbjahresleistung in den Ausbildungsabschnitten 12/1 und 12/2 aus dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise ermittelt.


Stand: 27. März 2024

Seiteninhalt

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Suche

    Bild von

    Ermittlung der Halbjahresleistungen

    Vorlese-Funktion

    Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

    Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

    Vorlesefunktion aktivieren

    Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.