Eine Schulaufgabe in Q12 oder Q13 wird in mündlicher Form , möglichst als Partner- oder Gruppenprüfung abgehalten.
In den Ausbildungsabschnitten 12/1 bis 13/1 können schriftliche und mündliche kleine Leistungsnachweise durch praktische Leistungsnachweise ersetzt werden.
Im Ausbildungsabschnitt 13/2 können nur mündliche kleine Leistungsnachweise durch praktische Leistungsnachweise ersetzt werden. Daraus folgt, dass mindestens ein schriftlicher kleiner Leistungsnachweis verpflichtend ist.
Die Schulaufgaben gliedern sich in einen bildnerisch-praktischen und einen schriftlich-theoretischen Teil.
Schriftliche und mündliche kleine Leistungsnachweise können durch praktische Leistungsnachweise ersetzt werden.
Die Schulaufgaben gliedern sich in einen bildnerisch-praktischen und einen schriftlicht-heoretischen Teil.
In jedem Ausbildungsabschnitt wird zusätzlich zur Schulaufgabe jeweils ein weiterer großer Leistungsnachweis in Form eines künstlerischen Projekts gefordert.
Die Halbjahresleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt aus
- der Punktzahl der Schulaufgabe,
- der Punktzahl des künstlerischen Projekts und
- dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise.
Nur mündliche Leistungsnachweise können durch praktische Leistungen ersetzt werden.
Nur mündliche Leistungsnachweise können durch praktische Leistungen ersetzt werden.
In jedem Ausbildungsabschnitt wird zusätzlich zur Schulaufgabe jeweils ein weiterer großer Leistungsnachweis in Form einer fachpraktischen Prüfung (Instrument/Gesang) gefordert.
Deren Bewertung erfolgt stets durch die Lehrkraft des Leistungsfachs (auch bei privatem musikpraktischen Unterricht).
Die Halbjahresleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt aus
- der Punktzahl der Schulaufgabe,
- der Punktzahl der musikpraktischen Prüfung (Instrument/Gesang) und
- dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise.
In allen vier Ausbildungsabschnitten werden anstelle der Schulaufgabe praktische Leistungen in den gewählten sportlichen Handlungsfeldern verlangt.
Daneben ist in jedem Ausbildungsabschnitt (nur) mindestens ein kleiner Leistungsnachweis zu erbringen.
Die Halbjahresleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt aus
- dem doppelt gewichteten Durchschnitt der Punktzahlen der praktischen Leistungen im gewählten sportlichen Handlungsfeld und
- dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise.
In jedem Ausbildungsabschnitt wird zusätzlich zu den im Fach Sport (s.o.) geforderten Leistungsnachweisen
- mindestens ein kleiner Leistungsnachweis aus der Sporttheorie und
- eine Schulaufgabe aus der Sporttheorie verlangt.
Die Halbjahresleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Punktzahlen
- im Fach Sport (s.o.) und
- in der Sporttheorie; diese ergibt sich aus dem Durchschnitt aus
- der Punktzahl der Schulaufgabe und
- dem Durchschnitt der kleinen Leistungsnachweise in der Sporttheorie.
In den Fächern des Zusatzangebots gelten ggf. besondere Bestimmungen, über die Sie Ihre Oberstufenkoordinatorin bzw. Ihr Oberstufenkoordinator informiert.
Stand: 27. März 2024