Die Wahl der Abiturprüfungsfächer ist so zu treffen, dass die Zahl der verpflichtend einzubringenden Halbjahresleistungen die Zahl 40 nicht übersteigt (vgl. auch Einbringungsverpflichtungen ).

Sollten sich 41 einzubringende Halbjahresleistungen ergeben, muss die Optionsregel zur Streichung einer einzubringenden Halbjahresleistung angewandt werden.

Unzulässig sind Abiturfachkombinationen, aus denen sich 42 verpflichtend einzubringende Halbjahresleistungen ergeben. Dies ist insbesondere in Fallkonstellationen möglich, in denen Deutsch substituiert oder eines der profilspezifischen Fächer Wirtschaftsinformatik oder Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder als Abiturfach gewählt wird.

Folgende Abiturfachkombinationen sind beispielsweise ausgeschlossen:


an allen Gymnasien:

  • Fremdsprache (Leistungsfach)
  • Fremdsprache
  • Mathematik
  • Geographie
  • Wirtschaft und Recht / Fremdsprache

nur am WWG:

  • Fremdsprache (Leistungsfach)
  • Fremdsprache
  • Mathematik
  • Wirtschaftsinformatik
  • Religionslehre bzw. Ethik / Geschichte / Politik und Gesellschaft / Geographie / Wirtschaft und Recht / Musik / Kunst

nur am WWG:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Fremdsprache oder Naturwissenschaft
  • Wirtschaftsinformatik
  • Sport (Leistungsfach)

nur am SWG:

  • Fremdsprache (Leistungsfach)
  • Fremdsprache
  • Mathematik
  • Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder
  • Religionslehre bzw. Ethik / Geschichte / Politik und Gesellschaft / Geographie / Wirtschaft und Recht / Musik / Kunst

nur am SWG:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Fremdsprache oder Naturwissenschaft
  • Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder
  • Sport (Leistungsfach)

Zur Einzelfallberatung wenden Sie sich bitte an Ihre Oberstufenkoordinatorin bzw. Ihren Oberstufenkoordinator.


Schriftliche Prüfungsfächerkombinationen

Die Abiturprüfung wird grundsätzlich in drei Fächern schriftlich und in zwei Fächern mündlich (Kolloquium) durchgeführt.

Unter den drei schriftlichen Prüfungsfächern müssen sich mindestens zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau befinden.

Grafik Abiturprüfung Fächerwahl
Grafik Abiturprüfung Fächerwahl

Als schriftliche Prüfungsfächer sind folgende möglich:

Tabelle Fächerkombinationen
Tabelle Fächerkombinationen

Je nach Wahl der schriftlichen Abiturprüfungsfächer ergeben sich für Sie unterschiedliche Abiturprüfungstermine. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Oberstufenkoordinatorin bzw. Ihrem Oberstufenkoordinator.


Substitution von Deutsch

Tabelle Substitution von Deutsch
Tabelle Substitution von Deutsch

Bei Substitution von Deutsch müssen in der als Leistungsfach gewählten fortgeführten Fremdsprache und in Mathematik verpflichtend schriftliche Prüfungen abgelegt werden.

In der weiteren Fremdsprache kann zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung gewählt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass ein GPR-Fach zu wählen ist.


Substitution von Mathematik

Tabelle Substitution von Mathematik
Tabelle Substitution von Mathematik

Bei Substitution von Mathematik müssen in der als Leistungsfach gewählten Naturwissenschaft bzw. im Leistungsfach Informatik und in Deutsch verpflichtend schriftliche Prüfungen abgelegt werden.

In der weiteren Naturwissenschaft bzw. in Informatik kann zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung gewählt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass verpflichtend eine Fremdsprache und ein GPR-Prüfungsfach zu wählen sind.


Stand: 03. Mai 2024

Seiteninhalt

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Suche

    Bild von

    Wahl der Abiturprüfungsfächer

    Vorlese-Funktion

    Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

    Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

    Vorlesefunktion aktivieren

    Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.