Kolloquium

Bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung legen Sie die beiden mündlichen Abiturprüfungsfächer (Kolloquium) verbindlich fest.

Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer können als mündliche Abiturprüfungsfächer gewählt werden, darunter:

  • Deutsch oder Mathematik
    (Hinweis: Da in mindestens zwei Fächern auf erhöhtem Anforderungsniveau eine schriftliche Prüfung erfolgen muss, kann nur in Deutsch oder in Mathematik eine mündliche Prüfung abgelegt werden, nicht jedoch in Deutsch und Mathematik.)
  • fortgeführte oder neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache (bzw. spät beginnende Fremdsprache)
  • Biologie, Chemie, Physik
  • Informatik (bzw. spät beginnende Informatik)
  • Religionslehre bzw. Ethik, Geschichte, Politik und Gesellschaft, Geographie, Wirtschaft und Recht
  • Kunst oder Musik auf grundlegendem Anforderungsniveau
    (Hinweis: Das Leistungsfach Kunst oder Musik ist verpflichtend schriftliches Abiturprüfungsfach (besondere Fachprüfung).)
  • Sport als Leistungsfach mit besonderer Fachprüfung (mündlich-theoretischer und fachpraktischer Teil)
    (Hinweis: Im Fach Sport auf grundlegendem Anforderungsniveau ist keine Abiturprüfung möglich.)
  • die Lehrplanalternativen Biophysik (mit Physik bzw. Astrophysik), Astrophysik (mit Physik) und Geologie (mit Geographie)
  • die profilspezifischen Fächer Wirtschaftsinformatik (WWG) und Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder (SWG)

Für die Kolloquiumsprüfungen wird die geforderte Prüfungsvorbereitung auf drei Halbjahre beschränkt. Sie können die Stoffgebiete des Ausbildungsabschnitts 12/1 oder 12/2 ausschließen und müssen die Stoffgebiete eines der drei verbleibenden Ausbildungsabschnitte zum Schwerpunkt erklären. Aus dem Schwerpunkthalbjahr wählen Sie einen Themenbereich, aus dem Ihnen in der 30-minütigen Vorbereitungszeit ein Referatsthema vorgelegt wird. Ein Ausschluss der weiteren Stoffgebiete des Schwerpunkthalbjahres ist damit nicht verbunden.

Sonderregelungen

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen in Mathematik und in den Fremdsprachen:

  • Im Fach Mathematik sind alle Ausbildungsabschnitte prüfungsrelevant, Sie können jedoch eines der beiden Gebiete Geometrie oder Stochastik ausschließen. Analysis wird verpflichtend geprüft. Die Wahl eines Themenbereichs erfolgt nicht. Anstelle des Referatsthemas werden Ihnen in der Vorbereitungszeit Aufgaben zu demjenigen Stoffgebiet vorgelegt, das Sie zum Prüfungsschwerpunkt erklärt haben.
  • In den modernen Fremdsprachen ist der Prüfungsschwerpunkt ein Spezialgebiet, das Themen der Literatur oder Landeskunde zugeordnet und einem der drei nicht ausgeschlossenen Ausbildungsabschnitte entnommen ist.

Mündliche Abiturprüfungen – Zusatzprüfung

In den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern kann auf Antrag (oder auf Anforderung des Prüfungsausschusses) auch eine mündliche Zusatzprüfung durchgeführt werden. Sie haben damit die Möglichkeit, die Ergebnisse in den schriftlichen Abiturprüfungsfächern zu verbessern, können sich aber auch verschlechtern.
Hinweise zum Antragsverfahren und zum Prüfungsablauf bzw. zu den Prüfungsinhalten erhalten Sie bei Ihren Fachlehrkräften, der Oberstufenkoordinatorin bzw. dem Oberstufenkoordinator.


Stand: 27. März 2024

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    Die mündliche Abiturprüfung

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