Die Wahl der Abiturprüfungsfächer ist so zu treffen, dass die Zahl der verpflichtend einzubringenden Halbjahresleistungen die Zahl 40 nicht übersteigt (vgl. auch Einbringungsverpflichtungen ).
Sollten sich 41 einzubringende Halbjahresleistungen ergeben, muss die Optionsregel zur Streichung einer einzubringenden Halbjahresleistung angewandt werden.
Unzulässig sind Abiturfachkombinationen, aus denen sich 42 verpflichtend einzubringende Halbjahresleistungen ergeben. Dies ist insbesondere in Fallkonstellationen möglich, in denen Deutsch substituiert oder eines der profilspezifischen Fächer Wirtschaftsinformatik oder Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder als Abiturfach gewählt wird.
Folgende Abiturfachkombinationen sind beispielsweise ausgeschlossen:
an allen Gymnasien:
- Fremdsprache (Leistungsfach)
- Fremdsprache
- Mathematik
- Geographie
- Wirtschaft und Recht / Fremdsprache
nur am WWG:
- Fremdsprache (Leistungsfach)
- Fremdsprache
- Mathematik
- Wirtschaftsinformatik
- Religionslehre bzw. Ethik / Geschichte / Politik und Gesellschaft / Geographie / Wirtschaft und Recht / Musik / Kunst
nur am WWG:
- Deutsch
- Mathematik
- Fremdsprache oder Naturwissenschaft
- Wirtschaftsinformatik
- Sport (Leistungsfach)
nur am SWG:
- Fremdsprache (Leistungsfach)
- Fremdsprache
- Mathematik
- Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder
- Religionslehre bzw. Ethik / Geschichte / Politik und Gesellschaft / Geographie / Wirtschaft und Recht / Musik / Kunst
nur am SWG:
- Deutsch
- Mathematik
- Fremdsprache oder Naturwissenschaft
- Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder
- Sport (Leistungsfach)
Zur Einzelfallberatung wenden Sie sich bitte an Ihre Oberstufenkoordinatorin bzw. Ihren Oberstufenkoordinator.
Die Abiturprüfung wird grundsätzlich in drei Fächern schriftlich und in zwei Fächern mündlich (Kolloquium) durchgeführt.
Unter den drei schriftlichen Prüfungsfächern müssen sich mindestens zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau befinden.
Als schriftliche Prüfungsfächer sind folgende möglich:
Je nach Wahl der schriftlichen Abiturprüfungsfächer ergeben sich für Sie unterschiedliche Abiturprüfungstermine. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Oberstufenkoordinatorin bzw. Ihrem Oberstufenkoordinator.
Bei Substitution von Deutsch müssen in der als Leistungsfach gewählten fortgeführten Fremdsprache und in Mathematik verpflichtend schriftliche Prüfungen abgelegt werden.
In der weiteren Fremdsprache kann zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung gewählt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass ein GPR-Fach zu wählen ist.
Bei Substitution von Mathematik müssen in der als Leistungsfach gewählten Naturwissenschaft bzw. im Leistungsfach Informatik und in Deutsch verpflichtend schriftliche Prüfungen abgelegt werden.
In der weiteren Naturwissenschaft bzw. in Informatik kann zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung gewählt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass verpflichtend eine Fremdsprache und ein GPR-Prüfungsfach zu wählen sind.
Stand: 03. Mai 2024