Die Profil- und Leistungsstufe umfasst die Jahrgangsstufen 12 und 13 (Q12 und Q13), die zusammen in die vier Ausbildungsabschnitte 12/1, 12/2, 13/1 und 13/2 gegliedert sind. Sie entsprechen in etwa den Ihnen bereits bekannten Schulhalbjahren.

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Im Rahmen der Pflichtbelegung besuchen Sie in Q12 und Q13 Unterricht im Umfang von insgesamt mindestens

  • 126 Halbjahres­wochenstunden
    oder
  • 124 Halbjahres­wochenstunden bei Belegung eines Vertiefungskurses Deutsch oder bei Belegung eines Vertiefungskurses Mathematik im Wahlpflichtbereich.

Die Fächer Deutsch, Mathematik und das Leistungsfach werden auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) unterrichtet, die weiteren Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA). Die jeweiligen Wochenstunden sind der nachfolgenden Stundentafel zu entnehmen:

Belegungsverpflichtung
Belegungsverpflichtung

Bei Belegung des Vertiefungskurses Deutsch muss die zweite fortgeführte Fremdsprache, bei Belegung des Vertiefungskurses Mathematik muss die zweite Naturwissenschaft oder die Informatik (bzw. die spät beginnende Informatik) in Q13 nicht fortgeführt werden.
Wenn Sie eine (neu einsetzende) spät beginnende Fremdsprache belegt haben, müssen Sie diese in Q13 fortführen.
Wenn Sie Informatik als Leistungsfach belegt haben, müssen Sie die Informatik in Q13 fortführen.

Die Wahl einer weiteren Fremdsprache ist nicht an einen bestimmten Typ von Fremdsprache gebunden: Sie können entweder eine zweite fortgeführte Fremdsprache oder eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache oder eine spät beginnende Fremdsprache mit vorausgegangenem Wahlunterricht in den Jahrgangsstufen 10 und 11 belegen. Bitte beachten Sie, dass eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache (bzw. eine spät beginnende Fremdsprache im Wahlpflichtbereich) verpflichtend in Q12 und Q13 zu belegen ist. Zudem gilt für alle spät beginnenden Fremdsprachen: Sie können nicht als Leistungsfach gewählt werden und eröffnen nicht die Möglichkeit zur Substitution von Deutsch in der Abiturprüfung.

Informatik ist nur wählbar für Schülerinnen und Schüler, die den Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums besucht haben. Das Fach Informatik ist keine Naturwissenschaft. Die Abiturprüfung ist deshalb nur zusätzlich zum Abitur in einer fortgeführten Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft möglich.

Spät beginnende Informatik ist nur wählbar für Schülerinnen und Schüler, die den Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums nicht besucht haben. Das Fach spät beginnende Informatik ist keine Naturwissenschaft. Die Abiturprüfung ist deshalb nur zusätzlich zum Abitur in einer fortgeführten Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft möglich. Sie kann nicht als Leistungsfach gewählt werden und eröffnet nicht die Möglichkeit zur Substitution von Mathematik in der Abiturprüfung.

Kunst oder Musik ist nur wählbar bei Besuch des jeweiligen Faches in der Jahrgangsstufe 11 oder nach erfolgreicher Teilnahme an einer Feststellungsprüfung über die Stoffgebiete der Jahrgangsstufe 11 im jeweiligen Fach. Die Feststellungsprüfung entfällt, wenn Sie

  • die Jahrgangsstufe 10 erfolgreich absolviert haben und während der Jahrgangsstufe 11 zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt waren
    oder
  • die Jahrgangsstufe 11 übersprungen haben.

Das in vier Kurshalbjahren zu belegende Leistungsfach wird in einem eigenständigen Kurs und mit zwei Wochenstunden mehr unterrichtet als das jeweilige Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau.


Typen von Fremdsprachen

Fremdsprache, die Sie verpflichtend als 1. (ab Jahrgangsstufe 5) und als 2. (ab Jahrgangsstufe 6) sowie – an Humanistischen und Sprachlichen Gymnasien – als 3. Fremdsprache (ab Jahrgangsstufe 8) lernen.

Fremdsprache, die Sie ab Jahrgangsstufe 11 lernen können, dann aber verbindlich in Q12 und Q13 belegen müssen (auch bei Wahl des Vertiefungskurses Deutsch). Dafür dürfen Sie schon in Jahrgangsstufe 11 vorzeitig Ihre 1. oder 2. fortgeführte Fremdsprache ablegen. Sie können die Abiturprüfung nur mündlich und nur zusätzlich zum Abitur in einer fortgeführten Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft ablegen.

Fremdsprache, die Sie mindestens ab Jahrgangsstufe 10 zusätzlich als Wahlfach lernen können und bei der Wahl zusätzlich zur fortgeführten Fremdsprache belegen. Voraussetzung ist, dass Sie in der betreffenden Sprache Wahlunterricht in den Jahrgangsstufen 10 und 11 im Umfang von zusammen mindestens fünf Wochenstunden besucht haben oder die erforderlichen Kenntnisse des Wahlunterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachgewiesen haben. Sie können die Abiturprüfung nur mündlich und nur zusätzlich zum Abitur in einer fortgeführten Fremdsprache oder einer Naturwissenschaft ablegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine spät beginnende Fremdsprache, die Sie im Wahlpflichtbereich wählen, verpflichtend in Q12 und Q13 belegen müssen (auch bei Wahl des Vertiefungskurses Deutsch).

Vermittlung grundlegender Sprachkenntnisse in den Jahrgangsstufen 12 und 13 ohne sprachlichen Vorlauf.
Hinweis: Die im Profilkurs belegten Fächer Chinesisch bzw. Russisch können nicht als Abiturprüfungsfach gewählt werden.


Stand: 03. Mai 2024

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