In den von Ihnen gewählten Fächern müssen Sie in den vier Ausbildungsabschnitten 12/1, 12/2, 13/1 und 13/2 große und kleine Leistungsnachweis e erbringen, die jeweils in Halbjahresleistungen zusammengefasst werden. In die Gesamtqualifikation werden 40 dieser Halbjahresleistungen eingebracht.
Große Leistungsnachweise (Schulaufgaben)
In Deutsch, Mathematik und Ihrem Leistungsfach schreiben Sie in jedem Ausbildungsabschnitt je eine Schulaufgabe.
In den weiteren Fächern schreiben Sie nur in jedem der Ausbildungsabschnitte 12/1, 12/2 und 13/1 je eine Schulaufgabe.
Im W-Seminar werden keine Schulaufgaben geschrieben.
Kleine Leistungsnachweise
Kleine Leistungsnachweise sind z.B. mündliche und praktische Leistungen, angekündigte Tests, Leistungen im Rahmen von Projekten, Präsentationsleistungen, Praktikumsberichte, ggf. auch Stegreifaufgaben und Kurzarbeiten.
In Deutsch, Mathematik und in Ihrem Leistungsfach sind in jedem Ausbildungsabschnitt mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens ein mündlicher, zu erbringen.
In den weiteren Fächern gilt:
- In jedem der Ausbildungsabschnitte 12/1, 12/2 und 13/1 werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens ein mündlicher, gefordert.
- Im Ausbildungsabschnitt 13/2 müssen mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter mindestens ein mündlicher und mindestens ein schriftlicher erbracht werden.
Leistungsnachweise im W-Seminar
Über die Festlegung der Leistungserhebungen im W-Seminar werden Sie von der Schule informiert. Hierfür gilt der folgende Rahmen:
- Es werden keine Schulaufgaben geschrieben. In den Ausbildungsabschnitten 12/1 und 12/2 werden jeweils mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert.
- Hinzu kommt die Gesamtleistung in der Seminararbeit mit max. 30 Punkten, wobei die Arbeit dreifach, deren Präsentation (mit Prüfungsgespräch) einfach gewichtet wird.
Stand: 27. März 2024