Mit der Wahl des Leistungsfaches aus dem Angebot der Schule belegen Sie ein drittes Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau, das Sie in allen vier Kurshalbjahren besuchen. Es wird in einem gesonderten Kurs mit eigenständigem Lehrplan und zwei Wochenstunden mehr unterrichtet als das jeweilige Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau – es wird also je nach Fach vier- oder fünfstündig unterrichtet. Mit der Wahl des Leistungsfaches entscheiden Sie sich verbindlich für die Abiturprüfung in diesem Fach.
Als Leistungsfach kann nicht gewählt werden: Deutsch, Mathematik, eine spät beginnende Fremdsprache, die spät beginnende Informatik, eines der profilspezifischen Fächer Wirtschaftsinformatik und Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder, die Lehrplanalternativen Astrophysik, Biophysik und Geologie.
Das Leistungsfach kann nicht gleichzeitig bzw. zusätzlich auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt werden.
Bitte beachten Sie die Möglichkeit zur
- Substitution von Deutsch in der Abiturprüfung bei der Wahl einer fortgeführten Fremdsprache als Leistungsfach und zur
- Substitution von Mathematik in der Abiturprüfung bei der Wahl einer Naturwissenschaft oder der Informatik als Leistungsfach.
Bei der Wahl eines Leistungsfaches wird die Schule die individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit berücksichtigen. Gleichwohl besteht kein Anspruch auf Einrichtung von bestimmten Leistungsfächern oder auf Teilnahme an bestimmten Leistungsfächern.
Mehr zur Möglichkeit zur Substitution.
Leistungsfach Kunst, Musik oder Sport
Wenn Sie Kunst, Musik oder Sport als Leistungsfach wählen, entscheiden Sie sich bereits in Jahrgangsstufe 11 verbindlich, als Abiturprüfung eine „besondere Fachprüfung“ abzulegen.
In den Leistungsfächern Kunst und Musik findet diese schriftlich und fachpraktisch, im Leistungsfach Sport mündlich und fachpraktisch oder schriftlich und fachpraktisch statt.
Die Wahl der Fächer Kunst, Musik oder Sport als Leistungsfach setzt mindestens die Note 3 im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 11 oder – im Falle einer Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland in Jahrgangsstufe 11 bzw. des Überspringens der Jahrgangsstufe 11 – im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 voraus. Daneben sind im Fach Musik angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments (ggf. Gesang) nachzuweisen.
Stand: 27. März 2024